Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Betreuung eines Kindes mit Ansteckungsgefahr oder Fieber oder eines Kindes, das eine aufwendige Pflege benötigt, nicht möglich ist. Diese Maßnahme schützt vor allem die anderen Tageskinder.
Bitte beachten Sie, dass ich nur in Ausnahmefällen und schriftlicher Genehmigung der Eltern Tagespflegekindern Arzneimittel verabreiche.
Unfallversicherung
Tagespflegekinder von mir sind in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Ein Unfall des betreuten Kindes während der Kindertagespflege oder auf dem Weg zu oder von dem Betreuungsort wird der Unfallkasse Hessen umgehend angezeigt.
Haftpflichtversicherung
Während der Betreuungszeit übernehme ich die Aufsichtspflicht über das Tagespflegekind. Meine Haftpflichtversicherung beeinhaltet meine Tätigkeit als Tagespflegeperson.
Betreute Kinder sind somit von dieser Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Schaden, die die Kinder in den Betreuungsräumlichkeiten verursachen sind NICHT von dieser Haftpflichtversicherung abgedeckt.